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Unternehmensgründung Tschechien, die SRO (= GmbH)Heute entscheiden sich die Firmen aus folgenden Gründen für den Standort Tschechien:
SRO (spol.s.r.o) = GmbHEine GmbH kann von Ausländern problemlos gegründet werden. Die Firma kann sich zu 100% in ausländischer Hand befinden, man benötigt weder tschechische Mitgesellschafter noch tschechische Geschäftsführer. Eine solche tschechische GmbH kann auch aus einer einzigen Person bestehen (Einpersonen GmbH). In diesem Falle ist eine Person gleichzeitig einziger Gesellschafter und auch einziger Geschäftsführer. Es können auch auf Wunsch mehrere Personen (bis 50 Personen) Eigentümer oder Geschäftsführer der Firma sein. Das Mindeststammkapital bei einer neuen Gesellschaft mit beschränkter Haftung beträgt nur 1,- CZK. Das Stammkapital wird bei der Gründung der Gesellschaft bei einer Bank auf das Firmenkonto der zu gründenden Gesellschaft eingezahlt. Die Handelsgesellschaften entstehen zum Tag ihrer Eintragung ins Handelsregister.Der Gesellschafter einer tschechischen GmbH benötigt seinen Reisepass. Weitere Dokumente werden als Gesellschafter nicht benötigt. Möchte diese Person gleichzeitig Geschäftsführer werden, benötigt er noch einen Strafregisterauszug seines Heimatlandes (Führungszeugnis) und Die “ehrenwörtliche Erklärung zu den Ausschlusskriterien und zum Nichtvorliegen eines Interessenskonflikts”, in der der Geschäftsführer erklärt, dass er zur Ausführung dieser Handlung befugt ist. Wenn Sie noch Fragen zu diesem Verfahren haben, dann nehmen Sie doch einfach mit uns, Hartmanova.eu, Kontakt auf! Wir, das Team von Hartmanova.eu, hilft Ihnen gerne weiter und schicken Ihnen auch gerne eine unverbindliche Kostenvoranschlag! info@hartmanova.eu |
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